Handball
Veranstaltungen/Termine
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01. Februar 2012
  • Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands (Der Verein)
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06
06. Februar 2012
  • Informationsveranstaltung "Neubau Leichtathletikanlage Stadion" (Der Verein)
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11. Februar 2012
  • wJB: TVC - Steinfeld, 13.00 Uhr TVC- Halle (Handball)
  • wJA: TVC - Teuto Handball, 15.00 Uhr TVC- Halle (Handball)
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12. Februar 2012
  • mJA: TVC - Burg-Gretesch, 17.00 Uhr TVC- Halle (Handball)
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15. Februar 2012
  • Sitzung des Gesamtvorstandes (Der Verein)
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18. Februar 2012
  • 2. Herren: TVC - Schüttorf, 17.00 Uhr TVC- Halle (Handball)
  • 1. Herren: TVC - Bremervörde, 19.30 Uhr TVC- Halle (Handball)
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19. Februar 2012
  • Badminton Punktspiel, 2.Mannschaft, Saisonfinale!!!! Halle Leharstr. in Cloppenburg (Badminton)
  • mJA Extra: TVC - Wagenfeld, 15.00 Uhr TVC- Halle (Handball)
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25. Februar 2012
  • 1. Damen: TVC - SG Neuenhaus-Uelsen, 17.00 Uhr TVC-Halle (Handball)
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26. Februar 2012
  • wJB: TVC - Lohne, 15.00 Uhr TVC- Halle (Handball)
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McD u. Weigel

Eine Kompaktinformation zur deutschen Fassung der neuen IHF-Regeln

Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen, notwendigen Anpassungen der aufgeführten Regelverweise, sind in der neuen Fassung des IHF-Regelwerks auch Klarstellungen enthalten, die eine einheitlichere und verbesserte Anwendung des Regelwerks bewirken sollen. Ferner ist es aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre in einigen Regelbereichen auch zu strukturellen und substanziellen Änderungen der Regeln gekommen. Die nachfolgende komprimierte Darstellung orientiert sich deshalb an der Bedeutung der Veränderung, anstatt eine chronologische Betrachtung vorzunehmen. Regeln 8 und 16: Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten sowie Strafen In diesen elementaren Bereichen des Regelwerks sind grundlegende Änderungen vorgenommen worden. Eine der bedeutendsten Änderungen der Regel 8 besteht darin, dass nunmehr Kriterien zur Beurteilung von Fouls und Unsportlichkeiten aufgezeigt werden, anstatt Beispiele für einzelne Wertungsstufen von Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten aufzulisten. Dies gibt sowohl Spielern und Trainern, als auch Schiedsrichtern die Möglichkeit, regelkonformes Verhalten besser zu erkennen und den Aufbau sowie die Zielsetzung des Regelwerks hinsichtlich der Ahndung regelwidrigen Verhaltens nachvollziehen bzw. anwenden zu können. Abgeleitet aus der zuvor beschriebenen grundsätzlichen Neuausrichtung der Regeln 8 und 16 haben sich folgende weitere Änderungen ergeben:

(1) Die Definition der progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten wurde abgeändert um eine klare Unterscheidung zu erreichen zwischen Regelwidrigkeiten, die im ‚klassischen„ Sinne bestraft werden (angefangen mit einer gelben Karte, usw.), und denen, die unmittelbar mit einer Hinausstellung oder aber Disqualifikation geahndet werden müssen. Beide Möglichkeiten gab es bisher auch, jedoch sahen die Regeln dafür keine Kriterien oder Anleitung vor.

(2) Es gibt nunmehr die Differenzierung zwischen der herkömmlichen Disqualifikation (die keine Meldung und keine weiteren Maßnahmen nach sich zieht) und der Disqualifikation wegen grobem Fehlverhalten, das zu melden ist und weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich zieht. Hierzu wurden allgemeine Kriterien zur Unterscheidung in das Regelwerk eingefügt.

(3) Der bisherige Ausschluss auf Grund einer Tätlichkeit fällt nunmehr unter die ‛Disqualifikation mit obligatorischer Meldung und weiterer Bestrafung“. Der hauptsächliche Grund hierfür ist, dass der Ausschluss im modernen Handball

als nicht realistische Form der Bestrafung angesehen wird und zudem in der Praxis auch nur selten angewandt wurde, obwohl insbesondere für derartige und ähnliche Vergehen weitere Strafen nach dem Spiel angebracht sind.

In diesem Zusammenhang ist auch das bisherige Handzeichen für Nr. 15 für den „Ausschluss“ entbehrlich geworden, sodass das neue Regelwerk nur noch 17 Handzeichen enthält.

(4) Die gefährliche und in der Vergangenheit bisweilen auch umstrittene Situation, in der ein Torwart mit einem Spieler zusammenprallt, der einen Gegenstoß läuft, war grundsätzlich bereits durch die Bestimmungen der Regel 8:5 abgedeckt. Aufgrund der bisherigen Formulierung und einer fehlenden eindeutigen Erläuterung haben sich allerdings in der Praxis Probleme ergeben. Um zukünftig ernsthafte Verletzungen zu vermeiden, mussten die Regelbestimmungen in dieser Hinsicht ergänzt werden.

(5) Die bisher in den Erläuterungen 5 und 6 enthaltenen Hinweise und Erklärungen zum „unsportlichen Verhalten“ und „grob unsportlichen Verhalten“ sind nunmehr mit den klarstellenden Kriterien und den beispielhaften Situationen in die Regel 8 eingebaut worden. Zusätzlich ist ein neuer Abschnitt aufgenommen worden, der meldepflichtige Disqualifikationen aufgrund „besonders grob unsportlichem Verhalten“ definiert.

Eine Gegenüberstellung des alten und neuen Regeltextes der Regel 8 findet sich in der Anlage 1. Dabei sind die wesentlichen Veränderungen farblich (Streichungen im Regeltext 2005 = blau; Neuerungen im Regeltext 2010 = gelb) hervorgehoben. Die entsprechende Übersicht für die Regel 16 ist in der Anlage 2 niedergelegt.

 

Erläuterung Nr. 4: Passives Spiel
Nach Einführung des ‚Warnzeichens„ in der Saison 97/98 hat sich die einheitliche Handhabung des passiven Spiels durch die Schiedsrichter auf allen Ebenen verbessert. Neben der Notwendigkeit, das „Warnzeichen“ zum richtigen Zeitpunkt anzuzeigen, umfasst eine regelgerechte Anwendung des „passiven Spiels“ aber auch nachvollziehbare Entscheidungen nach der Anzeige des Warnsignals. Hier bietet die ergänzte Neufassung der Erläuterung weitere Anleitungen und Hinweise, die auch in dieser Hinsicht zu einer weiteren Vereinheitlichung führen sollen.

Der Erläuterungstext zum Abschnitt „Handhabung des Warnzeichens“ ist aus redaktionellen Gründen zwar vor den Abschnitt „Nach Anzeigen des Warnzeichens“ gerückt, inhaltlich jedoch nahezu unverändert geblieben. Eine deutliche Ergänzung und Differenzierung haben die Anleitungen und Hinweise zur Handhabung des „passiven Spiels“ im Bezug auf die erforderlichen Beurteilungen nach Anzeige des Warnzeichens erfahren. Abgerundet werden diese Regelbestimmungen durch einen zusätzlich aufgenommenen Anhang (Abschnitt E), in dem beispielhaft Merkmale zu in diesem Zusammenhang einschlägigen Stichworten wie Tempoverschleppung, 1:1-Aktionen ohne räumlichen Vorteil und regelgerechter aktiver Abwehrspielweise aufgezeigt werden. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Textfassung dieser Erläuterung findet sich in der Anlage 3.

Erläuterung Nr. 7: Eingreifen durch den Zeitnehmer / Delegierten
Nach mehrfachen Ergänzungen und Änderungen in den Jahren 2001 und 2005 hat dieser Erläuterungstext bedauerlicherweise zu Verwirrungen geführt. Deshalb ist er komplett neu verfasst worden, um die gewünschte Klarheit zu erhalten. Er ist nunmehr, wegen der bereits erwähnten Übernahme der ehemaligen Erläuterungen für unsportliches Verhalten in die Regel 8, unter der Nummer 7 zu finden. Die in der Anlage 4 enthaltene Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zeigt die Veränderungen im Detail. Sie zeigt auch die neue Gliederung der Erläuterung zwischen Unterbrechungen wegen Wechselfehlers und aus anderen Gründen. Dabei differenziert sie nochmals zwischen den Befugnissen eines Zeitnehmers und den eines offiziellen Delegierten.

Regel 4: Mannschaften, Spielerwechsel, Ausrüstung Spielerverletzung
 Die RSK und TMK hat mit Bedauern festgestellt, dass ihre Entscheidung aus dem Jahre 2005, die Funktion des Mannschaftskapitäns nicht mehr als verpflichtend anzusehen, teilweise auf Unverständnis gestoßen ist. Obwohl ausführliche und mehrfache Erläuterungen veröffentlicht wurden, ist das Missverständnis aufgekommen, dass das Amt des Mannschaftskapitäns verboten sei; was niemals beabsichtigt war oder so kommuniziert wurde. Im neuen Regeltext wird deshalb die Funktion des Mannschaftskapitäns wieder an zwei Stellen (Regel 4:9 Abs. 4 [indirekt] und Regel 17:4 [direkt]) erwähnt. Der bisherige Regeltext bezüglich der erlaubten Spielernummern auf der Spielkleidung war nicht mehr zeitgemäß. Die zunächst klare Vorschrift wurde zudem nach und nach in den Rang einer Empfehlung abgeändert. Deshalb ist nunmehr praxisnah und für moderne Medien tauglich, vorgeschrieben worden, dass es sich um ganze Zahlen von 1 bis 99 handeln muss. Durch die Aufnahme von Kopftüchern in den Katalog der von Spielern erlaubt zu tragenden Gegenstände wurde regeltechnisch den religiösen Bedürfnissen vieler Mitgliedsnationen der IHF entsprochen. Gleichermaßen wurde aber auch klargestellt, dass Spieler, die gefährliche Gegenstände tragen oder an sich haben, nicht mitspielen dürfen.

Weitere nennenswerte Änderungen und Ergänzungen in chronologischer Reihenfolge

Vorwort  Die Spielregeln treten nunmehr mit Wirkung vom 01. Juli in Kraft
Regel 5:10  Die Bestimmung betrifft nunmehr nur noch den sich Richtung Spielfeld bewegenden Ball. Der im  Torraum liegende Ball fällt unter Berücksichtigung der Regel 12:1 nicht mehr unter diese Bestimmung.

Regel 6:2c In Verbindung mit der Fragestellung, ob durch das Betreten des Torraums eine klare Torgelegenheit  vereitelt wurde (und nur für diesen Fall) ist eine Ergänzung aufgenommen worden, unter dem Begriff   „Betreten“ ist nicht das bloße Berühren der Torraumlinie, sondern ein deutliches Eintreten zu   verstehen. Insofern ist auch keine Diskrepanz zur Formulierung in der Regel 6:1 gegeben.

Regel 6:5 Abs. 3
  Es wurde eine kleine Ergänzung aufgenommen, die darauf hinweist, dass ein Ball, der sich in der Luft   über dem Torraum befindet, grundsätzlich spielbar ist, wenn dabei die Bestimmungen der Regeln 7:1   und 7:8 beachtet werden.

Regel 7:3 Komm.
  Der bisherige Kommentierungstext wurde als entbehrlich bewertet (entsprach inhaltlich den   vorstehenden Regelbestimmungen) und wurde durch einen Kommentar ersetzt, der Hinweise zu   besonderen Situationen im Verhalten mit dem Ball gibt.

Regel 9.1 Abs. 3
  Im Regeltext wurde der Delegierte mit aufgenommen. Regel 13:4 Der bisherige Hinweis auf die Regel   13:2 konnte entfallen, da in den hier beschriebenen Situationen immer auf Freiwurf entschieden   werden muss.

Regel 15:9   Ein eingefügter ergänzender Hinweis betrifft den Zeitpunkt des zu ahndenden Fehlverhaltens der   Abwehrspieler.

Regel 17:9  Durch den ergänzend eingefügten Hinweis wird den Kontinental- und nationalen Verbänden die   Möglichkeit eröffnet, abweichende Regelungen zu treffen.

Regel 17:14  Diese neue Bestimmung stellt eine regeltechnische Öffnungs-klausel für die Nutzung neuester    Kommunikationsmittel dar.

Erl. Nr. 3  Im Absatz 4 wurde auf den bisherigen Hinweis zum Verhalten des Zeitnehmers bei    außergewöhnlichen Störungen verzichtet. Im Absatz 7 sind nun neben den
                         Regelwidrigkeiten auch die Unsportlichkeiten erwähnt.

Erl. Nr. 6a    Die Regelerläuterung wurde um den Fall einer unmittelbar möglichen bzw. bevorstehenden    Ballannahme ergänzt, wenn kein Gegenspiele mehr in der Lage ist, dies mit zulässigen Mitteln zu          verhindern.

Erl. Nr. 6b  Die hier vorgenommene Ergänzung greift den bereits in den Ausführungen zu den Regeln 8 und 16    unter Punkt 4 aufgeführten Fall des regelwidrigen Verhaltens eines Torwarts beim Tempogegenstoß  auf. Hier ist zukünftig, unabhängig von der Position der übrigen Abwehrspieler immer auf 7-Wurf zu      entscheiden (siehe auch Kommentar zur Regel 8:5).

AWR Nr. 1  Der Absatz 2 beschreibt den Abstand der Auswechselbänke zur Mittellinie nunmehr ergänzend auch           als Beginn der Coachingzone.

AWR Nr. 3  Erfahrungen aus den vergangenen Spielzeiten haben zu der Ergänzung geführt, dass Farben, die zu    Verwechslungen mit der Kleidung der gegnerischen Feldspieler führen können, nicht erlaubt sind.

AWR Nr. 5  Neben einer formalen Bestimmung (siehe AWR Nr. 1) finden sich im Regelwerk erstmals ausführliche  Hinweise zur Coachingzone die bisher im Regelwerk nicht erwähnt war. Insbesondere wird das den  Offiziellen erlaubte Verhalten ausführlich und präzise beschrieben. Ebenso gibt es Hinweise, in  welchen Fällen das Verlassen der Coachingzone gestattet ist. Außerdem wurde eine für Spieler  einschränkende Bestimmung zum Verhalten beim Aufwärmen gestrichen, da hierzu die Erläuterung  unter dem entsprechenden Erlaubnishinweis bereits präzise Ausführungen enthält.

AWR Nr. 7 + 8  Diese Ziffern konnten an dieser Stelle des Regelwerk entfallen, da eine inhaltliche Übernahme der  Bestimmungen in die neue Erläuterung Nr. 7 erfolgte. Teile der bisher aufgeführten Regelungen  waren und sind darüber hinaus üblicherweise auch in entsprechenden Durchführungsbestimmungen  und ergänzenden besonderen Vorschriften sowie speziellen Anweisungen für Schiedsrichter  enthalten.