Handball
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McD u. Weigel

Benutzung von Haftmitteln

 

 

Thema Haftmittelverbot
hier: Durchsetzung

 

 

Für den Bereich des HVN gelten ab sofort folgende Grundsätze und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem Haftmittelverbot nach den Haus- und Hallenordnungen in Niedersachsen:

 

1.    In den Durchführungsbestimmungen/Richtlinien für die laufende Saison im HVN ist unter Punkt B 13 festgelegt, dass

a.    die jeweilige Haus- bzw. Hallenordnung gilt,

b.    ein Verstoß gegen das Haftmittelverbot im ersten Fall mit 100€ und in allen weiteren Fällen mit 200€ durch die spielleitende Stelle zu ahnden ist,

c.    die Kosten der Reinigungsarbeiten dem verursachenden Verein in Rechnung zu stellen sind,

d.    nach 50 Ziff 1 e der Spielordnung des HVN auch ein Spielabbruch möglich ist.

2.    Nach Regel 17 der aktuellen Handballregeln sind die Schiedsrichter zur Aufsicht über alle Aktionen bei einem Spiel verpflichtet, was auch bedeutet, dass alle bekannten Anordnungen/ Bestimmungen sachgerecht umgesetzt werden müssen. Nach Regel 17: 12 haben sie alle Möglichkeiten auszunutzen, bevor es zu einem Spielabbruch kommen kann.

3.    Die Information, dass in der Halle ein Haftmittelverbot herrscht, ist in der Spielvorbereitung aus dem Internet auf der SIS-Handball- Seite herauszufinden.

a.    Spiel aufrufen

b.    Spielhalle aufrufen

c.    links im Kasten  „Haftmittelverbot : ja"

d.    Haftmittelverbot verkünden und umsetzten (Oberliga bei technischer Besprechung, in allen anderen Ligen bei der Prüfung der Spielkleidung im Gespräch mit beiden Mannschaftsbetreuern).

4.    Wird während des Spiel die Benutzung von Haftmitteln trotz Verbots festgestellt sind folgende Handlungen durchzuführen:

a.    Time-Out

b.    Ball gegen einen nicht verschmutzten austauschen

c.    Wenn möglich, verschmutzte Finger säubern lassen

d.    Tatsache der unerlaubten Haftmittelnutzung mit Verursacher/Mannschaft in den Spielbericht eintragen

e.    Verbot durchsetzen- notfalls und bei Wiederholung des falschen Verhaltens auch mit Spielabbruch zu Lasten der fehlbaren Mannschaft

5.    Im Bereich des HVN: Information des SR-Wartes über die Vorfälle bei diesem Spiel per Mail oder Telefon